Durch das E-Shopping bestellen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer Waren bei ausländischen Anbietern. Weil bei der Lieferung der Schweizer Zoll passiert wird, fallen neben Warenwert und Transportkosten oft zusätzliche Kosten für den Empfänger an, die mit der Verzollung im Zusammenhang stehen und die bei der Bestellung nicht ohne weiteres ersichtlich sind. Auch gelten bei der Verzollung von Warensendungen ohne Personenbegleitung andere Bestimmungen als im Reisendenverkehr. Grundsätzlich gibt es zwei Verzollungsarten:
In beiden Fällen erfolgt die Verzollung gemäss den Zollvorschriften des Bundes; für den Empfänger fallen jedoch unterschiedlich hohe Kosten an, und auch die Art des Inkassos unterscheidet sich.
Alle Pakete, die aus dem Ausland in die Schweiz gelangen, passieren den Schweizer Zoll. Auf den Begleitpapieren (Zollformulare oder -aufkleber) müssen die für die Zollbehörden relevanten Informationen (Inhalt, Wert etc.) aufgeführt sein. Ob Zollkosten fällig werden und in welcher Höhe, bestimmt das Zollgesetz.
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Zum effektiven Wert der Ware sind die Transportkosten und Verzollungskostenzu addieren (d.h. Wert, den das gelieferte und verzollte Paket für den Empfänger hat). Bei der Einfuhr von Paketen gibt es zwei verschiedene Verzollungsarten:
Wird ein Paket durch eine Postorganisation zur Schweizer Grenze transportiert, gelangt es in die Postverzollungund wird von der Post im Rahmen des Universaldienstes zugestellt.
Jede Sendung aus dem Ausland ist zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reisendenverkehr, sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Danach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern sie höchstens CHF 5.- je Zolldeklaration ausmachen.Geschenksendungen von im Ausland wohnhaften Privatpersonen an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von CHF 100.- abgabenfrei. Im Internet ersteigerte Waren erfüllen diese Bedingungen nicht und sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabenpflichtig. Geschenksendungen dürfen max. 0,5 kg Butter, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak, 1 l Alkoholika bis 25 Grad oder 0,25 l Alkoholika von über 25 Grad enthalten.
Die Schweiz verzollt nach Gewicht: Der Zollbetrag bemisst sich nach dem Bruttogewicht der Postsendung.Ausnahme: Wein, Uhren, Fahrräder. In der Regel betragen die Zollansätze weniger als CHF 1.- pro Kilogramm.Für Alkoholika, Tabakwaren, Lebensmittel und Textilien gelten höhere Zollansätze.
Die Post erhebt auf ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zollabfertigung verschiedene Taxen. Diese sind auf der Quittung entsprechend ausgewiesen:
Für ungenügend oder nicht deklarierte Sendungen erhebt das Einfuhrzollamt auf Briefpostsendungen eineRevisionsgebühr von CHF 6.-; auf Pakete CHF 7.- bis CHF. 10.-. Bei ungenügender Deklaration der Sendung wird in den meisten Fällen nur eine der beiden Taxen erhoben:entweder die Besichtigungstaxe durch die Post oder die Revisionsgebühr durch den Zoll. Es kann jedoch vorkommen, dass beide Taxen erhoben werden und zwar wenn die Post die Sendung aufgrund der ungenügenden Zollinhaltserklärung öffnen muss, um entscheiden zu können, ob die Sendung abgabenfrei oder -pflichtig ist. Abgabenpflichtige Sendungen werden zur Festlegung der Abgaben an den Zoll übergeben, welcher zur Zollveranlagung eine Revision vornimmt. Diesen Aufwand stellt der Zoll zusätzlich mit der Revisionsgebühr inRechnung. Für Kuriersendungen aus dem Ausland gelten andere Abfertigungstarife.
Sendungsinformationen, Nachforschungen und kompetente Beratung zu Exportformalitäten bietet Swiss Post International, Gratis-Hotline 0800 888 777.
Pakete, die private Spediteure zur Schweizer Grenze bringen, gelangen in die Privatverzollung. Dies ist unter anderem bei Swiss Post GLS der Fall. Swiss Post GLS ist ein Profit-Center der Swiss Post International Logistics AG, Basel, und unterliegt als privatrechtliche Unternehmung dem freien Wettbewerb. Swiss Post GLS ist spezialisiert auf den internationalen Versand von Geschäftssendungen (B2B-Pakete) und spricht daher vor allem Geschäftskunden an.
Bei Swiss Post GLS bezahlt der Privatempfänger in jedem Fall eine Zollabfertigungs- und Bearbeitungsgebühr von CHF 43.- (CHF 33.- für die Dienstleistung der Zolldeklaration zuzüglich CHF 10.- für die Administration). Die Höhe der Zollabfertigungs- und Bearbeitungsgebühr von Swiss Post GLS richtet sich nach den Marktpreisen und liegt im Vergleich zur Konkurrenz im Mittelfeld. Im Unterschied zur Postverzollung ist die Privatverzollung administrativ wesentlich aufwändiger und wird nicht durch Zollbeamte sondern privat angestellte, speziell ausgebildete Zolldeklaranten vorgenommen. Swiss Post GLS bietet den Geschäftskunden verschiedene Verrechnungsarten (Incoterms) an: So kann der Absender die Verzollung, Zollabgaben und MWSt gesamthaft oder teilweise übernehmen. Was der Absender nicht übernimmt, wird dem Empfänger belastet. Übersteigt der Mehrwertsteuerbetrag für ein Paket den Betrag von CHF 5.-, fällt Mehrwertsteuer an. Je nach Warenkategorie müssen nach Zollgesetz zusätzlich Zollgebühren erhoben werden. Weil Swiss Post GLS diese staatlichen Abgaben vorschießen muss, stellt sie dem Empfänger in diesem Fall zusätzlich eine Vorlageprovisionvon CHF 10.- in Rechnung. Die Berechnung der MWST richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Postverzollung. Neben dem Warenwert sind auch hier die Transportkosten sowie die Verzollungsleistung in die Wertbasis für die MWST einzubeziehen. Aus zolllogistischen Gründen kann erst mehrere Tage nach der Auslieferung der Pakete Rechnung gestellt werden.
Für ungenügend oder nicht deklarierte Sendungen erhebt Swiss Post GLS eine Revisionsgebühr von CHF 6.-.Diese wird dann erhoben, wenn für die Paketverarbeitung keine bzw. nicht vollständige Handelsrechnungvorliegt und das Paket zur Wertbestimmung des Inhalts geöffnet werden muss. Zu beachten: Auch Retoursendungen, Ersatzsendungen und Reparatursendungen sind abgabenpflichtig. Zu Unrecht erhobene Einfuhrabgaben (z. B. Zoll und Mehrwertsteuer) darf nur die Zollverwaltung erstatten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gesuche sind an die zuständige Zollkreisdirektion zu richten.
Swiss Post GLS, Customer Service 0848 858 686.Bei Bestellungen im Ausland bzw. bei der Einfuhr von Waren via Post oder Spediteur sind folgende Punkte zu beachten:
Quelle: SWISSPOST